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dyingeyes weblog: das persönliche Weblog von Boris Stumpf aus Frankfurt am Main

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Grundrecht geschützt! Nächstes Verfahren.

Wednesday, den 27. Februar 2008

Das Bundesverfassungsgericht grenzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme klar und eindeutig gegen Überwachungsbegehrlichkeiten staatlicher Behörden ab.

In Einzelfällen konkreter Gefahrenlage gegen überragende Rechtsgüter wie dem Bestand des Staates und/oder Leib und Leben von Menschen kann ein individueller Eingriff in dieses Grundrecht juristisch gerechtfertigt und angeordnet werden.

Das nordrhein-westfälische Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung ist aus Gründen der Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der erlassenen Form nichtig.
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Denkblockaden en gros

Monday, den 9. Juli 2007

und enthemmt von Denkverboten, via Heise:

Die Kanzlerin äußerte sich über ihren Sprecher auch erstmals zum Streit über die jüngsten Überlegungen ihres Innenministers zum Umgang mit potenziellen Terroristen und “Gefährdern” Demnach habe man im Bundeskanzleramt keinen Zweifel daran, dass Schäuble “kein leichtfertiger Mensch” sei, sondern vielmehr “seine Worte mit Bedacht wählt”. Angesichts einer “unbestreitbaren neuen terroristischen Bedrohung” dürfe es nach Meinung Merkels “weder Denkblockaden noch Denkverbote geben”.

Wenn man ernsthaft glaubt, dass einem das vernunftgemäße Denken verboten wurde, und man sich in einen schieren Wahn angeblich Terrorprophylaxe versteigt, dann merkt man am Ende nicht einmal mehr, dass man offenkundig selbst an einer gewaltigen Denkblockade leidet.

Und wozu übrigens die Freiheit, hemmungslos alles denken und in die Tat umsetzen zu dürfen, führt, haben wir in Deutschland schon einmal drastisch erleben müssen. Ich habe langsam das untrügliche Gefühl, dass bei manchen Protagonisten unserer politischen Landschaft inzwischen alle rechtsstaatlichen – um nicht zu sagen zivilisatorischen – Dämme gebrochen sind.

Wie FDP-Chef Guido Westerwelle zitiert wird:

Die Erschießung auf Verdacht sei kein Mittel eines Rechtsstaats, sondern ein Gedanke des Feindstrafrechts.

Da stimme ich ihm in vollem Umfang zu – nein, ich verschärfe noch: »Die Erschießung auf Verdacht« ist ein geradezu bodenloser Gedanke, der bestenfalls einem totalitären Willkürregime ›gut zu Gesicht‹ steht.

Es stinkt gewaltig zum Himmel im Lande!

Via kiesow.

Abgezähltes Menschenbild

Wednesday, den 15. Februar 2006

Irgendwann später:

Der Bundesverteidigungsminister hat heute Morgen den Abschuss eines entführten Verkehrsflugzeugs mit 25.550.900 Passagieren an Bord durch Abfangjäger der Bundeswehr angeordnet. Terroristen wollten dieses Flugzeug zur Kollision mit dem Hochhaus der XY-Bank dirigieren, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 25.550.901 Personen befanden.
Er hat mit dieser Entscheidung – der Opferung einer kleineren Zahl von Menschen – einer größeren Anzahl von Menschen das Leben gerettet.

Zum Glück, und dank einer (noch) nicht entwürdigend ausgehöhlten Verfassung, muss sich unser Bundesverteidigungsminister nicht mit einer solchen Meldung – und einer wie dort geschilderten Entscheidung – konfrontiert sehen.

Mit seiner Entscheidung, das so genannte »Luftsicherheitsgesetz« – in dieser Hinsicht nachgerade eine menschenverachtende reaktionäre Obszönität – zu kippen, hat das Bundesverfassungsgericht schlicht Grundsätzen unserer Verfassung Nachdruck verliehen. Grundsätzen, die einigen unserer Politiker aus der alten wie der neuen Bundesregierung in ihrem Kontrollwahn, ihrem beständigen Schüren von Bedrohung, offenbar nicht mehr das Papier wert zu sein scheinen, auf dem wir sie alle lesen können.

Apropos, zweierlei noch:

  1. Die idiotisch hohen Zahlen, die ich oben verwendete, verdeutlichen nur das Prinzip, um das es hier geht: Leben ist nicht abzählbar. Das Reden von gegebenenfalls ein paar wenigen Menschen in einem Flugzeug angesichts von vielleicht über einigen Tausend in einem Hochhaus kaschiert das lediglich auf ethisch unzulässige Weise.
  2. Das Bundesverfassungsgericht hätte mit dieser Entscheidung wahrscheinlich die inquisitorische »Verhandlung« zur »Kriegsdienstverweigerung«, wie ich sie noch über mich ergehen lassen musste, erfolgreich bestanden! Glückwunsch!
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