Monday, den 7. Januar 2008
Unser Bundesinnenminister fabuliert unter recht großzügiger Auslegung der Begriffe »Fakten« und »Wahrheit« atemberaubend frei über den just erfolgreichen Einsatz sogenannter »Vorratsdaten«:
Der CDU-Politiker meinte, dass die Festnahme der zwei Täter, die im Dezember einen Rentner überfallen haben, mittels Vorratsdaten erfolgt sei, weshalb deren Speicherung nötig sei. Allerdings wurden die Täter zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht in Kraft war, nicht mittels Vorratsdaten, sondern durch die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons ermittelt. Auch in dem zweiten spektakulären Fall wurden die Täter weder durch Vorratsdaten noch durch die ebenfalls ins Feld geführte Videoüberwachung gefasst, sondern durch Zeugenaussagen.
nach Heise
Nehmen wir nun an, dass die Adressaten seiner Botschaft noch über ein gewisses Maß an intellektueller Kompetenz zuzüglich genügender Gedächtnisleistung bezüglich des Zeitraums der Vorratsdatenspeicherung verfügen, dann muss man diese Äußerungen als dem Reich der Fabel zugehörig betrachten. Sicherlich nicht dem Reich der literarischen, sondern der politischen Fabel, wo schon einmal Fakten und Wahrheiten bedarfsgerecht mit dem Holzhammer zurechtgeklopft werden.
Entsprechend lächelnd – und selbstverständlich ebenfalls fabulierend – möchte ich an dieser Stelle folgende Erkenntnis kundtun:
Ich habe heute auf einer alten Festplatte tatsächlich »Vorratsdaten« gefunden!

Hieß es nicht im verwandten Zusammenhang mit dem heimlichen staatlichen Ausschnüffeln privater Computer, dass man ›auf die Festplatten drauf müsse‹? Hier bitteschön, suchen müssen sie die Daten aber schon selbst. Bei genauerem Hinsehen sind einzelne »Vorratsdaten« aber durchaus deutlich zu erkennen:
