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dyingeyes weblog: das persönliche Weblog von Boris Stumpf aus Frankfurt am Main

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Passend zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Tuesday, den 27. Januar 2009

Heute ist der offizielle Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Heute vor 64 Jahren – am 27. Januar 1945 – haben sowjetische Truppen der 322. Infanteriedivision das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit.

Im Wikipedia-Artikel zum KZ Auschwitz-Birkenau heißt es:

In Birkenau waren fast 5.800 entkräftete und kranke Häftlinge, darunter fast 4.000 Frauen, unversorgt zurück geblieben. In den desinfizierten Baracken wurden Feldlazarette eingerichtet, in denen die an Unter­ernährung und Infektionen leidenden und trauma­tisierten Häftlinge versorgt wurden.

Einige Tage später wurde die Weltöffentlichkeit über die Gräueltaten informiert. Die Ermittler fanden über eine Million Kleider, ca. 45.000 Paar Schuhe und sieben Tonnen Menschenhaar, die von den KZ-Wächtern zurückgelassen wurden.

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Bewährtes Verfahren?

Sunday, den 25. Januar 2009

Morgen werden wir wohl erfahren, ob sich Wirtschaftskriminalität (Steuer­betrug) größten Ausmaßes geradezu beispiel­haft bewährt. Ich persönlich habe keinerlei Zweifel, warum die hinter­zogene Steuer­summe am Ende aufgrund eines kleinen, sagen wir einmal, Lapsus gerade eben passend unter der maß­geblichen Million Euro geblieben ist, ab der laut BGH-Urteil neuerdings grundsätzlich eine Haftstrafe ohne Bewährung auszusprechen wäre, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen.

Na ja, und wer glaubt, dass es deswegen kein wohlgefälliges Gemauschel (»Deals« im Hinter­zimmerchen über Straf- oder Haftver­schonung gegen Geständnis) mehr gibt, weil es just einen frischen Gesetzentwurf dagegen gibt, der glaubt auch m.E. noch an das nächtliche Krokodil unter dem Bett.

Wir werden es wohl morgen erleben – in einem anderen Fall konnten wir die »bewährte« Praxis gerade schon einmal wieder erleben … (via BooCompany)

Nachtrag 26.01.2009:

Zwei Jahre nicht ins Gefängnis, also zur Bewährung ausgesetzt. Also im Grunde gar keine Gefängnisstrafe. Plus eine Million Euro Geldstrafe. OK, immerhin wenigstens eine einigermaßen dicke Verwarnungsgebühr, die aber trotzdem nicht allzu sehr schmerzen dürfte.

Ob solch ein Urteil am Ende nicht Signalwirkung für andere Schwer-Steuerkriminelle hat? Ich meine positive Signalwirkung?

Datenschutz, oder: Augenwischerei

Thursday, den 11. Dezember 2008

Die fröhliche Datenhehlerei unserer Wirtschaft mit persönlichen Kunden­daten aller Art, bevorzugt inklusive Konto­nummern und Vermögens­ständen, ist offenbar durch kleinere … ähh …›Unpässlichkeiten‹ doch zu stark ins Licht der Öffentlichkeit geraten.

Schwupps, nach kurzer Sondierung der Lage und – wie ich stark vermute … Klärung der Befindlich­keiten der datenhandelnden Wirtschaft in Bezug auf gesetzliche Neu­regelungen, haben wir eine Gesetzesinitiative zur vorgeblichen Verbesserung des Schutzes persönlicher Daten der Bürger.

  • Wir sollen in Zukunft in allen Einzelfällen erst zustimmen dürfen müssen, dass interessierte Dritte unsere Daten verschachern dürfen
  • Vertragsabschlüsse dürfen nicht mehr zwangsweise an die Herausgabe persönlicher Angaben gebunden werden
  • Und bei Verstößen – wir ahnen es, aus dem »Maßnahmenkatalog Typ: Wirkungslos« – sind höhere Bußgelder und die Möglichkeit der Gewinn­abschöpfung vorgesehen

Zum Glück für die Betroffenen (der Datenschieber und -empfänger) kann man diese in der Regel gar nicht beweis­kräftig festnageln, so dass diese Buß-Androhungen in das Reich der reinen »Stimmungsgesetze« gehört.

Das neue Gesetz könne laut Bundesinnenminister bereits im Juli 2009 in Kraft treten, und es sieht für die Wirtschaft eine »Übergangfrist« von drei Jahren vor. Bis in den Sommer 2012 hinein bleibt also alles beim Alten, und drei Jahre dürften genug Zeit sein, die Geschäfts­modelle für das Verschachern von Kunden­daten so anzupassen, dass sie von diesem Gesetz fürderhin unbehelligt bleiben. Denn es handelt sich im Grunde doch beim Daten­schachern um weitgehend neben­geschäftliche und leistungs­freie Gewinn­erzielung in Größen­ordnungen von Millionen Euro, und dass lässt man sich nicht gerne so einfach per Gesetz kaputt machen.

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