Wednesday, den 27. Juni 2007
Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet.
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Dieses Spiel könnte man so lange fortsetzen, bis schließlich alle Gerichte im Lande durch alle verfügbaren Instanzen hindurch ein Urteil in dieser Sache abgesondert hätten. Dann würde man alle Urteile nach Pro und Contra durchzählen und eine einfache Mehrheitsentscheidung fällen. Das wäre dann wenigstens eine hinreichend begründete Entscheidung.
PS: Auf weitere Verlinkungen habe ich oben verzichtet, weil ich es – ganz persönlich – im Grunde als völlig irrelevant erachte, welches Gericht sich jeweils mit welcher Entscheidungsvariante ungewollt für in der Sache inkompetent erklärt.