Wollen ist nicht Tun
Friday, den 23. Mai 2008
Immer häufiger begegnen mir z.B. in Nachrichtensendungen Formulierungen dieser Art:
Er hat sich bereit erklärt, alle Helfer ins Land lassen zu wollen.
Oder:
Er hat zugesagt, die fraglichen Vorwürfe prüfen lassen zu wollen.
Entweder handelt es sich in solchen Fällen um tatsächlich zutreffende Aussagen und damit um die nachrichtlich korrekte Wiedergabe von absichtlichen Täuschungen seitens der Handelnden oder es handelt sich schlicht um Grammatikfehler seitens der Sprecher.
Warum?
Weil sich die Zusage bzw. die Bereiterklärung grammatikalisch auf die Infinitivkonstruktion mit »zu« bezieht, also in beiden Fällen auf die Willenserklärung »zu wollen« selbst.
Konkret: Im ersten Fall erklärt sich die betreffende Person bereit, eine Willensabsicht zu haben, nicht, tatsächlich etwas zu tun. Er wird also nicht die Helfer ins Land lassen, er will es bloß tun. Und das ist beileibe nicht dasselbe.
Im zweiten Fall wird lediglich die Absicht zur Prüfung zugesagt, nicht jedoch die Prüfung selbst.
Ginge es in beiden Fällen dagegen um die Bereitschaft zur Handlung selbst, dann lauteten die korrekten Satzkonstruktionen wie folgt:
Er hat sich bereit erklärt, alle Helfer ins Land zu lassen.
Er hat zugesagt, die fraglichen Vorwürfe prüfen zu lassen.
Ende dieses kleinen Grammatikkurses für professionelle Sprecher.


