Datenschutz, oder: Augenwischerei
Thursday, den 11. Dezember 2008
Die fröhliche Datenhehlerei unserer Wirtschaft mit persönlichen Kundendaten aller Art, bevorzugt inklusive Kontonummern und Vermögensständen, ist offenbar durch kleinere … ähh …›Unpässlichkeiten‹ doch zu stark ins Licht der Öffentlichkeit geraten.
Schwupps, nach kurzer Sondierung der Lage und – wie ich stark vermute … Klärung der Befindlichkeiten der datenhandelnden Wirtschaft in Bezug auf gesetzliche Neuregelungen, haben wir eine Gesetzesinitiative zur vorgeblichen Verbesserung des Schutzes persönlicher Daten der Bürger.
- Wir sollen in Zukunft in allen Einzelfällen erst zustimmen
dürfenmüssen, dass interessierte Dritte unsere Daten verschachern dürfen - Vertragsabschlüsse dürfen nicht mehr zwangsweise an die Herausgabe persönlicher Angaben gebunden werden
- Und bei Verstößen – wir ahnen es, aus dem »Maßnahmenkatalog Typ: Wirkungslos« – sind höhere Bußgelder und die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen
Zum Glück für die Betroffenen (der Datenschieber und -empfänger) kann man diese in der Regel gar nicht beweiskräftig festnageln, so dass diese Buß-Androhungen in das Reich der reinen »Stimmungsgesetze« gehört.
Das neue Gesetz könne laut Bundesinnenminister bereits im Juli 2009 in Kraft treten, und es sieht für die Wirtschaft eine »Übergangfrist« von drei Jahren vor. Bis in den Sommer 2012 hinein bleibt also alles beim Alten, und drei Jahre dürften genug Zeit sein, die Geschäftsmodelle für das Verschachern von Kundendaten so anzupassen, dass sie von diesem Gesetz fürderhin unbehelligt bleiben. Denn es handelt sich im Grunde doch beim Datenschachern um weitgehend nebengeschäftliche und leistungsfreie Gewinnerzielung in Größenordnungen von Millionen Euro, und dass lässt man sich nicht gerne so einfach per Gesetz kaputt machen.


