Monday, den 5. Mai 2008
Sie sind schon beharrlich, die Rechten. Sie lassen sich immer wieder neue Manöver einfallen, um die Bundeswehr in die innenpolitische Verfügungsgewalt zu bekommen. Egal wie, irgendwie muss der Zugriff auf sie befreit werden vom ausschließlich parlamentarisch legitimierten Zugriff für den Verteidigungsfall, über das Bundesverteidigungsministerium.
Der neuerliche und bislang gröbste Tritt gegen einen fundamentalen Baustein unseres Grundgesetzes nennt sich, rhetorisch zwar nicht ganz ungeschickt, aber letztlich doch durchsichtig, Nationaler Sicherheitsrat. Dieser soll dem Bundeskanzleramt*) angegliedert sein. Das klingt im ersten Moment harmlos genug, und es wäre dennoch nahe genug am Bundesinnenministerium dran. Wegen der (bundes-) polizeilichen Aufgaben im Innern, die die Bundeswehr schließlich einmal zu übernehmen hätte. In Bedrohungslagen. Gemach, noch nicht gleich. Aber später, wenn sich die oppositionelle und die mediale Aufregung nebst Volk beruhigt hätten. Heimatschutz nennt man das, das klingt nett, harmlos und vor allem unbestreitbar wichtig. Die Amerikaner haben das auch.
Nun, Verfassungen sind ja nicht dazu da, Gesellschaften ein grundlegendes gesetzliches Rückrat und damit eine weltanschauliche und rechtliche Identität zu geben. Verfassungen sind eine biegsame rechtliche Verfügungsmasse für die zeitweiligen weltanschaulichen Befindlichkeiten amtierender Regierungen. Es ist der situationsbedingt definierte politische Zweck, der jederzeit die Mittel heiligt. Und davor muss sich im Zweifelsfall auch ein Grundgesetz beugen …
Via Das Leben usw.
Und hier, auch hier, und noch hier.
Nachtrag 23:50 Uhr:
*) Möglicherweise, so kann vielleicht vermutet werden, als um wesentliche Befugnisse erweiterte Nachfolgeinstanz des Bundessicherheitsrates.