Einkünfte-Auskünfte
Wednesday, den 4. Juli 2007
Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen.
So hat heute der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nach langer Beratungszeit mit knapper Richtermehrheit entschieden (4:4 Richterstimmen gegen die Klage). Geklagt hatten neun Bundestagsabgeordnete gegen die 2005 im Bundestag beschlossene gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte.
Laut Tagesschau u.a. folgende aufschlussreiche und klare Erkenntnis des Gerichts:
Von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten gehe ›eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit‹ der Abgeordneten aus, heißt es im Urteil. Das Volk habe deshalb ›Anspruch darauf‹ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber ›nachrangig‹, so die Richter.
Eben.
Wobei ich sagen muss, dass mich die tatsächliche Höhe solcher Nebeneinkünfte gar nicht weiter interessiert. Ich vermute schlicht, dass sie in vielen Fällen erheblich höher sein dürften als die Haupteinkünfte eines Bundestagsabgeordneten. Von Ministern in Aufsichtsratsposten gar nicht zu Reden. Im Grunde verniedlicht die Rede von Nebeneinkünften wahrscheinlich die tatsächliche Sachlage. Und ich glaube darüber hinaus, dass man dabei noch nicht einmal ausdrücklich sogenannte »Beraterverträge« ins Kalkül einbeziehen muss, bei denen mir immer irgendwie der Verdacht kommt, dass es sich dabei viel eher um leistungslose Gutes-Klima-Zuwendungen handelt.
Wie dem auch sei. Nun kann ich in Zukunft bei Bedarf also nachforschen, wessen Abgeordneter (oder Minister) ein Bundestagsabgeordneter wirklich ist.
Nachtrag am 5. Juli um 13:20 Uhr:
Über die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten kann sich der politisch interessierte Mensch übrigens in den Kurzbiographien der Abgeordneten informieren. (frisch via Netzpolitik.org)


