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dyingeyes weblog: das persönliche Weblog von Boris Stumpf aus Frankfurt am Main

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Einkünfte-Auskünfte

Wednesday, den 4. Juli 2007

Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen.

So hat heute der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nach langer Beratungszeit mit knapper Richtermehrheit entschieden (4:4 Richterstimmen gegen die Klage). Geklagt hatten neun Bundestagsabgeordnete gegen die 2005 im Bundestag beschlossene gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte.

Laut Tagesschau u.a. folgende aufschlussreiche und klare Erkenntnis des Gerichts:

Von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten gehe ›eine besondere Gefahr für die Unabhängigkeit‹ der Abgeordneten aus, heißt es im Urteil. Das Volk habe deshalb ›Anspruch darauf‹ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber ›nachrangig‹, so die Richter.

Eben.

Wobei ich sagen muss, dass mich die tatsächliche Höhe solcher Nebeneinkünfte gar nicht weiter interessiert. Ich vermute schlicht, dass sie in vielen Fällen erheblich höher sein dürften als die Haupteinkünfte eines Bundestagsabgeordneten. Von Ministern in Aufsichtsratsposten gar nicht zu Reden. Im Grunde verniedlicht die Rede von Nebeneinkünften wahrscheinlich die tatsächliche Sachlage. Und ich glaube darüber hinaus, dass man dabei noch nicht einmal ausdrücklich sogenannte »Beraterverträge« ins Kalkül einbeziehen muss, bei denen mir immer irgendwie der Verdacht kommt, dass es sich dabei viel eher um leistungslose Gutes-Klima-Zuwendungen handelt.

Wie dem auch sei. Nun kann ich in Zukunft bei Bedarf also nachforschen, wessen Abgeordneter (oder Minister) ein Bundestagsabgeordneter wirklich ist.

Nachtrag am 5. Juli um 13:20 Uhr:

Über die Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten kann sich der politisch interessierte Mensch übrigens in den Kurzbiographien der Abgeordneten informieren. (frisch via Netzpolitik.org)

Abgezähltes Menschenbild

Wednesday, den 15. Februar 2006

Irgendwann später:

Der Bundesverteidigungsminister hat heute Morgen den Abschuss eines entführten Verkehrsflugzeugs mit 25.550.900 Passagieren an Bord durch Abfangjäger der Bundeswehr angeordnet. Terroristen wollten dieses Flugzeug zur Kollision mit dem Hochhaus der XY-Bank dirigieren, in dem sich zu diesem Zeitpunkt 25.550.901 Personen befanden.
Er hat mit dieser Entscheidung – der Opferung einer kleineren Zahl von Menschen – einer größeren Anzahl von Menschen das Leben gerettet.

Zum Glück, und dank einer (noch) nicht entwürdigend ausgehöhlten Verfassung, muss sich unser Bundesverteidigungsminister nicht mit einer solchen Meldung – und einer wie dort geschilderten Entscheidung – konfrontiert sehen.

Mit seiner Entscheidung, das so genannte »Luftsicherheitsgesetz« – in dieser Hinsicht nachgerade eine menschenverachtende reaktionäre Obszönität – zu kippen, hat das Bundesverfassungsgericht schlicht Grundsätzen unserer Verfassung Nachdruck verliehen. Grundsätzen, die einigen unserer Politiker aus der alten wie der neuen Bundesregierung in ihrem Kontrollwahn, ihrem beständigen Schüren von Bedrohung, offenbar nicht mehr das Papier wert zu sein scheinen, auf dem wir sie alle lesen können.

Apropos, zweierlei noch:

  1. Die idiotisch hohen Zahlen, die ich oben verwendete, verdeutlichen nur das Prinzip, um das es hier geht: Leben ist nicht abzählbar. Das Reden von gegebenenfalls ein paar wenigen Menschen in einem Flugzeug angesichts von vielleicht über einigen Tausend in einem Hochhaus kaschiert das lediglich auf ethisch unzulässige Weise.
  2. Das Bundesverfassungsgericht hätte mit dieser Entscheidung wahrscheinlich die inquisitorische »Verhandlung« zur »Kriegsdienstverweigerung«, wie ich sie noch über mich ergehen lassen musste, erfolgreich bestanden! Glückwunsch!
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    Das ist tatsächlich eine Möglichkeit, die ich auch bedenke: augenstille.de umbauen wie...
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