Tuesday, den 21. September 2004
Eben bei praegnanz.de darauf gestoßen:
Dies geht raus an alle, die immer noch denken, sich von allen Links auf ihrer Website inhaltlich distanzieren zu können.
Folgt ein Zitat mit Verweis auf relevante Quellen zur Sachlage. Recht so, denn immer noch scheint es manchen Website-Betreibern herzlichst am Knie zu klemmen, sich in irgendwelchen Vor-Feldern von irgendwelchen mehr oder minder bewusst ausgeübten Web-Tätigkeiten unter Berufung auf nicht gelesene Hamburger Gerichtsurteile zu distanzieren.
Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach, und auch juristische Wortklauber werden einem daraus keinen dicken Strick drehen können:
Ich verlinke – und genau das verantworte ich auch. Daran ist garantiert nichts wegzudisclaimen.
Inhalte, die ein anderer Website-Betreiber verbockt,verantworte ich nicht. Wie könnte ich? Ich bin ja auch nicht für einen Banküberfall verantwortlich, den ein anderer begangen hat. (Nein, jetzt keine Spitzfindigkeiten hier!)
Wenn ich auf Webinhalte verlinke, die rechtswidriger/krimineller Natur sind, dann weiß ich normalerweise davon. Ich verlinke ja nicht völlig bewusstlos und/oder besoffen. Also kann ich in solchem Falle für die Weg-Weisung zu kriminellen Machenschaften durchaus auch haftbar gemacht werden.
Ich, wir alle, wir gewöhnlichen Webautoren, Blogger und wie wir heißen mögen, verlinken doch in – ich schätze pi mal Daumen – 99,75 Prozent auf Websites, die nicht krimineller Natur sind. Und wahrscheinlich werden 100 Prozent dieser Sites in den nächsten Monaten ihren Inhalt nicht gegen kriminellen Kram austauschen (harhar!).
Und wenn denn mal einer etwas Schlimmes tut in seinem Webllog – vielleicht einen anderen rechtswirksam beleidigen – dann werden alle die anderen, die sein Blog in der Blogrolle haben, sicher nicht vor den Richtertresen gezerrt werden. Denn niemand wird ernsthaft erwarten können, dass ein Website-Betreiber im Minutentakt die Ziele seiner Links daraufhin überprüft, ob da jemand plötzlich mal über die Stränge haut.
So, und jetzt raus mit dem schwachsinnigen (und eventuell sogar gefährlichen) Verweis auf das Hamburger Urteil… überhaupt: Weg mit “Disclaimern” vergleichbarer Art. Von Dingen, die einen juristisch nicht betreffen, braucht sich niemand im Vorfeld zu distanzieren – sie betreffen ihn eben gar nicht. Und für Dinge, für die er verantwortlich gemacht werden kann, kann niemand einen rechtswirksamen Verantwortungsausschluss proklamieren.
Hier nun noch ein Link (verantwortet!) zu einer reichhaltigen Erörterung, andere Quellen sind via o.a. Web-Ort aufzufinden:
Das Märchen vom “Link-Urteil”
So, und jetzt guck ich schnell mal, was ich auf meiner Kontaktseite so für einen Blödsinn verbraten habe (aber bestimmt keinen Verweis auf Hamburger Urteile…)