Grundrecht geschützt! Nächstes Verfahren.
27. Februar 2008 – 11:22 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht grenzt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme klar und eindeutig gegen Überwachungsbegehrlichkeiten staatlicher Behörden ab.
In Einzelfällen konkreter Gefahrenlage gegen überragende Rechtsgüter wie dem Bestand des Staates und/oder Leib und Leben von Menschen kann ein individueller Eingriff in dieses Grundrecht juristisch gerechtfertigt und angeordnet werden.
Das nordrhein-westfälische Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung ist aus Gründen der Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der erlassenen Form nichtig.
Nach Anhören der mündlichen Begründung habe ich den Eindruck, dass mit diesem Urteil nicht nur ein wichtiger Baustein zum Schutz des Grundbestands unseres demokratischen Rechtsstaates gegenüber weitreichenden Überwachungs-Übergriffen staatlicher Behörden geschaffen wurde. Das Gericht hat wohl auch die notwendige praxistaugliche Rechtsumgebung geschaffen, damit in begründeten Einzelfällen bei klar definierter Gefahrenlage Eingriffe in dieses Grundrecht zugunsten konkreter Überwachungsmaßnahmen angeordnet werden können.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft diffuse Gefahrenbeschwörungen und nebelhafte Bedrohungsszenarien zur »argumentativen« Unterfütterung von immer neuen allgemeinen Überwachungsbegehrlichkeiten – mit dem beschwichtigenden Feigenblatt der vorgeblich zahlenmäßig geringen Einzelfälle – unterbleiben.
Manchmal frage ich mich, ob die Begründer unserer Republik nebst ihrer Verfassungsorgane die Rolle des BVG vornehmlich darin gesehen haben, als letzten Notanker gegen die gezielte Erosion von Grundrechten durch gewählte Parlamente zu dienen.
Der nächste Fall steht schon im März zur Entscheidung an …

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Am 28. Februar 2008 um 01:29 Uhr
Notanker ! Genau.
weil Recht dehnbar ist.
Weil Dehnung der Rechtsprechung sich auch wandelt im Wandel des Zeitgeistes.
Weil Menschen eigene Bedürnisse durch Dehnung existierenden Rechts durchsetzen wollen.
Es braucht immer eine letztlich entscheidende Instanz.
Gut das es diesesmal so ausging.
Am 28. Februar 2008 um 09:23 Uhr
Blöde Frage: Schließt das nicht auch die Datenvorratsspeicherung mit ein? Ist die damit jetzt nicht auch gesetzeswidrig?
Am 28. Februar 2008 um 22:57 Uhr
Ich habe gestern und heute schon gewisse Vermutungen gehört, dass dieses Urteil eine Richtung andeutet, wie im Fall der Vorratsdatenschnüffelei entschieden werden wird.
Wir werden’s erleben …