Zu den Artikeln...

dyingeyes weblog: das persönliche Weblog von Boris Stumpf aus Frankfurt am Main

Zur Top-Navigation...

Kommerzielle Blogs

23. Mai 2006 – 13:53 Uhr

Angestoßen durch einen Artikel von Knut Karnapp über die aktuelle Kommentarspam-Flut bin ich auf einen interessanten Punkt gestoßen.

In der Folge eines Kommentars über einen weiteren RSS-Feed-Inhaltesammler landete ich auf einem höchst bedenkenswerten Blogartikel einer Webdesignerin, die ganz klar stellt, dass ein Weblog, dessen Betreiber Adsense- oder ähnliche Affiliate-Linkgeschichten einsetzt, als kommerzielles Webangebot zu bezeichnen ist.
:shock:

Und das hat allerdings eine klare Relevanz gerade in Bezug auf die (auch auszugsweise) Einbindung von fremden Inhalten per Feed-Sammlung:

Viele Blogger (oder Websitebetreiber allgemein) einschließlich meiner Wenigkeit schließen jegliche kommerzielle Nutzung ihrer Inhalte ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung klar aus.

Im Übrigen bin ich nicht so ganz sicher, ob sich jeder Blogger, der sich per Einbindung von Werbung ein paar Euronen Hostingkosten erwirtschaften möchte, über diesen damit vollzogenen Übergang vom privaten zu einem kommerziellen Webangebot wirklich bewusst ist.

Creative Commons License
Dieser Inhalt (Textbeitrag und Fotos) ist unter einer Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND lizenziert.

6 Kommentare zu ›Kommerzielle Blogs‹

  1. Webmasterfind

    Die meisten sind sich sicher nicht bewusst, dass diese kommerziell handeln, sobald Adsense o.ä. eingebunden wird.

    Als grobe Grundregel kann man festhalten: Sobald etwas verdient wird (egal wieviel), sei es jetzt durch Vermietung von Werbeplätzen, Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ist man kommerziell unterwegs.

    So einfach ist es im Prinzip.

  2. alp

    Im Übrigen bin ich nicht so ganz sicher, ob sich jeder Blogger, der sich per Einbindung von Werbung ein paar Euronen Hostingkosten erwirtschaften möchte, über diesen damit vollzogenen Übergang vom privaten zu einem kommerziellen Webangebot wirklich bewusst ist.

    Und ich wundere mich, wie man diesen Übergang vollziehen kann, ohne mitzukriegen, dass man dadurch kommerziell geworden ist ;-)

  3. Boris (Autor)

    Mich wundert gar nix mehr… und ich könnte mir schon denken, dass es da Leute gibt, die vielleicht denken: Naja, ist ja eigentlich gar nicht richtig kommerziell, ich verkaufe ja nix.

  4. Sven

    wegen der knappen 10 Dollar im Monat per Adsense hab’ ich sogar die USt-ID ins Impressum rein – da laufen nämlich ein Haufen schräge Leute rum, da draußen… ;-)

  5. Nicolai Schwarz

    Ich haben nun keinen Schimmer, was aus juristischer Sicht als kommerziell oder nicht-kommerziell zu verstehen ist.

    Aber ich denke, dass die Grenze nicht erst mit der Einbindung von Werbung gezogen wird. Das gilt gerade für Webdesigner, die ein Blog betreiben. Wer dort über seine Projekte berichtet, Webseiten oder Logos seiner Kunden vorstellt, über Aktionen und Sonderangebote schreibt, wirbt eben auch für seine Dienstleistungen. Insofern gehört das Blog zu seinem Unternehmen, das nun einmal auf Kommerz ausgerichtet ist.

    Vermutlich sind die Grenzen fließend. Es wäre etwa zu klären, wie deutlich das Blog in die Website des Unternehmens eingebunden ist (Gleiche Domain? Dasselbe Design? Vielleicht das Blog als Menüpunkt?) und wie das Verhältnis zwischen persönlichen und werbenden Einträgen ist.

    Ich lasse mich hier aber gerne von Leuten korrigieren, die es besser wissen.

  6. Boris (Autor)

    Ich denke mal, juristisch relevant ist vor allem die Gewinnerzielungsabsicht, die im Rahmen einer Tätigkeit angesiedelt ist. Und zwar unabhängig davon, ob ich lediglich meine Hostingkosten etwas ausgleichen oder schnell reich werden will.

    Weiterhin dürfte das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Betreiber der Seite und zahlendem Kunden (oder Werbepartner) relevant sein.

    Immerhin sind, soweit ich informiert bin, die solcherart erzielten Einnahmen auch Einkommen im Sinne des Einkommenssteuerrechts.

    Und Werbung, die nicht offenkundig eine persönliche Meinungsäußerung (inzwischen ja strafbar…) darstellt, oder quasi indirekt aus einer Rezension o.ä. hervorgeht, ist wohl eindeutig eine Geschäftstätigkeit. Ob es nun des Bloggers Adsense-Klickerchen oder die wahrscheinlich größte Werbeagentur der Welt betrifft, dürfte keine Rolle spielen.

    Wie sich ein Blog im (Domain-) Rahmen einer Firmenwebsite als rein private Angelegenheit erklären ließe, kann ich mir kaum vorstellen. Das Webdesign-Blog eines freiberuflichen Webdesigners ist sicher auch kaum als privates &187;Hobby&171; einzustufen. Denn dann würde ja die Grenzziehung zu »normalen« Webseiten von Unternehmen/Selbstständigen unmöglich werden.

    Das Problem bei alledem ist aber sicherlich, dass immer da, wo keine ganz entschieden klare Rechtslage erkennbar ist, im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden wird. Und welcher Blödsinn dabei herauskommen kann, erleben wir ja immer mal wieder… ;-)

Voriger Artikel: Kommentieren klappt?
Nächster Artikel: Internetzugang?

2004-2012 | Layout und Theme »ILoveOrange2« v2.03: Boris Stumpf – dyingeyes weblog | Impressum | Wordpress

Zuletzt Kommentiert:

Kategorien: